Vermietung von Kleinbus / Minivan für Ihren Ausflug!
Ob Firmenausflug, Vereinsausflug, Jugend-und Kinderfreizeiten, Shuttleservice, Sommerurlaub,
Winterurlaub oder ein Ausflug ins Grüne ... unser Fahrzeug steht für Sie bereit!
PKW Führerschein genügt um das Fahrzeug führen zu dürfen.
Technische Daten und Ausstattung
Unser Ford Transit Personentransporter ist mit 9 Sitzplätzen (einschl. Fahrer) ausgestattet und bietet folgende Ausstattung:
130 PS (Diesel),Anzahl Sitzplätze 9,Anhängerkupplung, Schiebetür rechts, Schaltgetriebe, Euro6,Umweltplakette 4 (Grün), Klimaanlage, Einparkhilfe Vorne, Hinten, Airbags :Front- und Seiten-Airbags ,ABS, Beheizbare Frontscheibe
Berganfahrassistent,Bluetooth, Bordcomputer,Elektr. Fensterheber,Elektr. Seitenspiegel, ESP, Freisprecheinrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Kurvenlicht
Lederlenkrad, LED-Tagfahrlicht, Multifunktionslenkrad, Nebelscheinwerfer, Partikelfilter
Reifendruckkontrolle, Reserverad, Servolenkung, Start/Stopp-Automatik, Tempomat
Traktionskontrolle, Tuner/Radio, USB, Induktives Laden für Smartphones,vZentralverriegelung Radio 8" Multifunktionsdisplay (Audiosystem: Radio mit USB und Bluetooth-Freisprecheinrichtung,Doppelklimaanlage vorne-und hinten, Heckscheibenwischer Sicht-Paket 1 (Außenspiegel elektr. verstell- und heizbar, Frontscheibe heizbar )
Verzurrösen, Airbag Beifahrerseite, Airbag Fahrerseite, Aktives Kurvenlicht.
Impressionen des Fahrzeugs
Preise
Montag - Donnerstag | 89,-- Euro |
Freitag - Sonntag | 110,-- Euro |
Feiertage | ab 110,-- Euro |
inkl. 80 km pro Tag (jeder weitere km 0,30€).
Für eine längerfristige Anmietung fragen Sie gerne an. Wir werden Ihnen schnellstmöglich ein Angebot zukommen lassen.
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Übernahme des Fahrzeugs
Das Fahrzeug wird vollgetankt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Mieter hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. . Betankungsservice € 20,00 Euro (dieser Betrag wird zusätzlich zur Tankrechnung hinzugezählt bei Rückgabe eines nicht vollgetankten Fahrzeugs)
Der Mieter bestätigt, das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand und mit dem im Übernahmeprotokoll bezeichneten Zubehör übernommen zu haben. Das Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen sofort bei Fahrzeugübernahme auf dem Übernahmeprotokoll zu vermerken.
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Mietdauer
Die Mietdauer beginnt und endet an dem vertraglich vereinbarten Übergabeort zur vertraglich vereinbarten Mietzeit. Für jede angefangenen 24-Stunden wird 1 Miettag berechnet. Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als 10 Tage im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet nur nach schriftlicher Bestätigung seitens des Vermieters Anwendung.
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Mietpreis
Die Berechnung erfolgt nach Zeit und ggf. zusätzlich nach gefahrenen Mehrkilometern. Minderkilometer werden nicht rückvergütet. Der vereinbarte Mietpreis ist vor Mietbeginn zu leisten.
Bei Langzeitvermietungen erfolgt die Vorkasse anteilig monatlich. Die Kosten für Wartung, Verschleißreparaturen (bei Reifen im Rahmen des normalen Verschleißes), Vollkaskoversicherung und KFZ-Haftpflichtversicherung und Diebstahlschutz sind im Mietpreis enthalten. Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe,
die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe
teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe
und Betriebsstoffe trägt der Mieter. Betankungsservice € 20,00 Euro (dieser Betrag wird zusätzlich zur Tankrechnung hinzugezählt bei Rückgabe eines nicht vollgetankten Fahrzeugs) -
Kaution
Zur Absicherung des Selbstbehaltes der Versicherung sowie des Bearbeitungsaufwandes des Vermieters bei Schäden oder Unfällen hinterlegt der Mieter vor Mietbeginn eine Kaution von 200€ wie im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Kaution wird in bar vom Mieter hinterlegt. Sollte das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben werden, hat der Vermieter sofortigen Anspruch auf die Kaution. Bei Nachberechnungen von Kosten für nicht vertragskonforme Nutzung (zum Beispiel verspätete Rückgabe, Verkehrsdelikte oder Inanspruchnahme zusätzlich gefahrener Kilometer) kann der Vermieter die anfallenden Kosten mit der Kaution verrechnen. Falls keine Vorautorisierung erfolgen kann, ist die Kaution vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
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Zahlungsmittel
Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Überweisungen, Barzahlung und Paypal. Für Paypal-Zahlungen berechnet der Vermieter eine Gebühr von 3% des Rechnungsbetrages.
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Berechtigte Fahrer
Zur Benutzung des Fahrzeuges sind nur die im Mietvertrag benannten Fahrer berechtigt. Hierfür sind jeweils die erforderlichen, gültigen Fahrerlaubnisse (der bisherigen Klasse 3 oder der EU-Klasse B) und gültige Personalausweise/ Reisepässe vorzulegen. Ein Fahrverbot darf nicht vorliegen und nicht bekannt sein. Der Fahrer muss 23 Jahre alt sein und mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Mieter wird zusätzlichen Fahrern die Mietvertragsbedingungen zur Kenntnis geben und dafür Sorge tragen, dass die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen eingehalten werden.
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Nutzung des Fahrzeuges
Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. nicht jedoch für Fahrten abseits befestigter Straßen, Fahrschulübungen, zur gewerblichen Personenbeförderung, für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sog. Touristenfahrten).
Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des
Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht,
so hat er den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine
kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.Nicht gestattet sind die Weitervermietung, sonstige Überlassung an Dritte außer an berechtigte Fahrer gem. Ziffer 6, sowie sonstige zweckentfremdete Nutzungen. Der Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt. Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führen wird.
Kleintiere (Katzen, Hunde, sonstige Haustiere) dürfen nur in geeigneten Boxen transportiert werden. Der Vermieter behält sich vor, bei Tierhaaren im Auto aufgrund von Allergiegefahr eine Reinigung vorzunehmen und die Kosten hierfür dem Mieter mit einer Pauschale von 150,00 Euro in Rechnung zu stellen.
Die Bedienungsvorschriften sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Das gemietete Fahrzeug darf nicht durch Ziehen abgeschleppt werden, sondern muss zwingend auf ein Abschleppfahrzeug gehoben und stehend transportiert werden.
Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (Maut).
Das Fahrzeug ist vertragsgemäß und schonend zu behandeln und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Die Verkehrssicherheit ist dauerhaft zu gewährleisten.
Handelt der Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig, besteht für den Mieter die volle Haftung für den eingetretenen Schaden. Die vereinbarte Selbstbeteiligung greift für diesen Fall nicht.
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 200,00 Euro geltend zu machen.
Zuwiderhandlungen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesem Falle ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben hingegen Schadenersatzansprüche des Vermieters. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen droht dem Mieter trotz eventueller Haftungsbeschränkung die volle Haftung für den eingetretenen Schaden.
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Fahrten ins Ausland
Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb von Deutschland, Österreich, Italien, Kroatien und der Schweiz gefahren werden. Ausnahmen sind möglich, aber nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens des Vermieters zulässig.
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Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß, in ordentlichem Zustand und vollgetankt zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor Reinigungskosten im Innenbereich ab 50,00 € je nach Aufwand und Verschmutzung, dem Mieter in Rechnung zu stellen.
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Pflichten des Mieters bei Pannen oder im Schadensfall
Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einer nicht völlig belanglosen Person – oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, muss der Mieter unverzüglich mündlich und schriftlich den Vermieter unterrichten, sowie die nächste Polizeidienststelle.
Der schriftliche Unfallbericht enthält folgende Angaben:
- Datum, Zeit und Ort des Unfalls;
- Angaben über Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum)
- Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung), Bilder von allen Seiten inkl. Kennzeichen sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen
- Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden)
- Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes des Fahrzeuges
- Bei Nichtbeachtung behält der Vermieter sich Rechtliche Schritte gegen den Mieter vor.
Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Mieter angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Vermieter die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen. Hierzu wenden Sie sich bitte unverzüglich an die im Mietvertrag genannte/n Rufnummer/n.
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Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der Dauer des Mietvertrages für an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und –Zubehör). Der Mieter haftet auch für Schäden, die erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt werden, etwa bei Rücknahme des Fahrzeuges bei Dunkelheit oder in stark verschmutztem Zustand. Der Vermieter muss in diesem Falle nachweisen, dass das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten benutzt wurde. Die Schadenersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter – so weit angefallen – für Abschleppkosten, Sachverständiger Gebühren und etwaige weitere dem Vermieter entstehende Gebühren und Kosten und für Mietausfall. Bei Überlassung des Fahrzeuges an Dritte – einschließlich der in Ziffer 6 bezeichneten weiteren Fahrer – haftet der Mieter für die Einhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages und das Verhalten der/des Dritten wie für eigenes Verhalten. Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet dem Vermieter für entstehende Gebühren und Kosten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter zu benennen.
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Haftungsreduzierung
Die Haftung des Mieters für Verkehrsverstöße und Straftaten kann nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter ist für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet dem Vermieter gegenüber für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR
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Versicherungen
lm Mietpreis enthalten ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit 50 Mio. € pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens 8 Mio. € pro Person. Schäden / Verluste für in oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch versicherungstechnisch nicht gedeckt.
Vollkaskoversicherung: 1000€ Selbstbeteiligung
Teilkaskoversicherung: 1000€ Selbstbeteiligung
Haftpflichtversicherung: 1500€ Selbstbeteiligung
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Zahlungsverpflichtung des Mieters / Zahlungsentgelt
Der Mieter ist verpflichtet, nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter den ggf. noch verbleibenden Differenzbetrag zu bezahlen, der sich aus den im Mietvertrag ausgewiesenen Einzelpositionen zusammensetzt. Dies schließt auch die Abrechnung der bei der Rückgabe ggf. fehlenden Betankung, oder zusätzlich gefahrener Kilometer mit ein.
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, zahlt der Mieter zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif. War ein zeitlich begrenzter Sondertarif vereinbart, so wird ab Mietbeginn der bei der Anmietung gültige Standard-Tarif berechnet.
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Stornierung
lm Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter werden folgende Stornogebühren berechnet:
bis 1 Monat vor Mietbeginn: 25% der Miete
bis 1 Woche vor Mietbeginn: 50% der Miete
weniger als 1 Woche vor Mietbeginn: 75% der Miete
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Nebenabreden, Änderungen, oder Ergänzungen
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
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Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit
Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit sich aus diesen Mietvertragsbedingungen Unklarheiten ergeben oder Regelungen fehlen, sind die Vorschriften des
Versicherungsvertragsgesetzes und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung entsprechend anzuwenden.
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Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
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Anwendbares Recht / Gerichtstand / Geschäftsführer
Es gilt deutsches Recht. lst der Mieter Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig. Der Vermieter ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.